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Nach einer Diskussion beim AG 60plus-Stammtisch haben wir mit dem EkoZet in Horrem einen Vortrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz vereinbart, der vom OV als öffentliche SPD-Veranstaltung organisiert wird. Vielen Dank dafür.
Müssen jetzt alle Heizungen ‚raus?
Das neue Gebäudeenergiegesetz: Was müssen Immobilieneigentümer beachten?
„Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Was heißt das für Immobilieneigentümer? Wie sieht es mit bestehenden Heizungen und mit nötigen Reparaturen aus? Kommen bei einer Umrüstung nur bestimmte Technologien in Frage und welche Ausnahmen bzw. Übergangsfristen gibt es?
Mit diesem Vortrag gibt Rüdiger Warnecke, Geschäftsführer des Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis, einen ersten Überblick über das neue GEG und seine Auswirkungen. In einer anschließenden Fragerunde gibt es außerdem die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und Unklarheiten auszuräumen.
Nach einer Diskussion beim AG 60plus-Stammtisch haben wir mit dem EkoZet in Horrem einen Vortrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz vereinbart, der vom OV als öffentliche SPD-Veranstaltung organisiert wird. Vielen Dank dafür.
Viele Grüße
Wolfgang Ketzler
AG 60plus-Vorsitzender