Bild: Bild Peter Ruhnke

Hauseigentümer müssen in diesem Jahr eine neue „Steuererklärung“ abgeben

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern flatterte zu Beginn des Jahres der alljährliche Grundsteuerbescheid in den Briefkasten. Neu dabei war ein Merkblatt des NRW-Finanzministeriums, das ankündigt: In diesem Jahr müssen Wohneigentümer in Sachen Grundsteuer zum ersten Mal selbst tätig werden und eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Denn für die Reform der Grundsteuer werden alle Immobilien und Grundstücke in Deutschland zum ersten Mal seit 1964 wieder neu bewertet. Angewendet wird der aktualisierte Wert aber erst im Jahr 2025.

Das führt jetzt zu einigen Nachfragen bei unseren Bürger*innen. Oft wurde das Merkblatt des Finanzministeriums scheinbar übersehen oder nicht gelesen.

2022 startet nun die Umsetzung der Grundsteuerreform:

Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben. Im Mai wird die NRW-Finanzverwaltung die Grundeigentümer im Land darüber informieren, 

Von den Eigentümerinnen und Eigentümern wird man nur relativ wenige Angaben benötigen, wie zum Beispiel bei Wohngrundstücken, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr.

Eine neue Grundsteuer C

Mit der Grundsteuer-Reform wird weiter die sogenannte Grundsteuer C eingeführt. Damit wird den Städten und Gemeinden geholfen, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben.

Die SPD begrüßt die Einigung zur Grundsteuerreform. Bisher seien die Einheitswerte auf der Basis von Werteverhältnissen aus den Jahren 1934 und 1964 festgestellt worden. Durch die wertabhängige Ermittlung der Einheitswerte wird es gerechter. Die Grundsteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erhalten und bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer-bundesmodell-gilt-fuer-nordrhein-westfalen          https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform