Um die Eltern in der Pandemie zu entlasten, hat der Bundestag in dieser Woche die Verdoppelung der Kinderkrankentage beschlossen. Mit unserem heutigen Beschluss weiten wir den Anspruch auf das Kinderkrankengeld aus. Damit schaffen wir eine schnelle und rückwirkende Lösung, die den Eltern die nötige Planungssicherheit gibt, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas. Die Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, brauchen dringend Unterstützung und die bekommen sie jetzt,so Bas
Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese Neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.
Der Anspruch besteht auch , wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen und Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.
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