Hilfen für Unternehmen, Selbständige und Beschäftigte in der Coronakrise

STUNDUNG VON STEUERN UND SOZIALBEITRÄGEN Beantragung von Steuerstundungen sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen unkompliziert möglich; Antragsformulare gibt es hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-aus- wirkungen-des-coronavirus Auch Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden. Dafür kann man sich an die entsprechende Krankenkasse bzw. den Sozialversicherungsträger wenden.

GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE

Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt (inkl. Mietkosten) nicht mehr bestreiten können, erhalten leichteren Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II); eine ausführliche Vermögensprüfung wird vorübergehend nicht mehr vorgenommen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

SOFORTHILFE FÜR FREISCHAFFENDE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER
(mit Antragsformular):
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
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II. HILFE FÜR BESCHÄFTIGTE / KURZARBEITERGELD

UNTERNEHMEN, BEI DENEN INFOLGE DER CORONA-KRISE MINDESTENS 10% DER BESCHÄFTIGTEN ZU EINEM ARBEITSENTGELTAUSFALL VON MIN 10% FÜHREN, können Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monaten für ihre Beschäftigten beantragen; die Regelungen wurden auch auf Leiharbeitnehmer ausgeweitet: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen- zum-kurzarbeitergeld

ERSTATTUNG VON PERSONALKOSTEN INFOLGE VON QUARANTÄNE-MASSNAHMEN

Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbstständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeits- verbot/taetigkeitsverbot.jsp

EIN MERKBLATT ZU KURZARBEITERGELD gibt es auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Direkt zum Merkblatt geht es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos- fuer-unternehmen_ba146368.pdf

BEANTRAGEN KÖNNEN ARBEITGEBER DAS KURZARBEITERGELD online und bei der Agentur für Arbeit vor Ort. Die zuständige Agentur für Arbeit ist unter diesem Link zu finden: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen

EIN VIDEOTUTORIAL ZUR BEANTRAGUNG DES KURZARBEITERGELDES hilft schnell und unkompliziert: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

III. BÜRGSCHAFTEN, KREDITE, HAFTUNGSFREISTELLUNGEN

HILFSKREDITE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, KMU UND GROSSUNTERNEHMEN über die KfW Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/ Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

LIQUIDITÄTSKREDITE über die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. EUR Kreditsumme) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. EUR Kreditsumme); die Mittel sind ebenfalls über die jeweilige Hausbank zu beantragen.
Auch die NRW.Bank bietet ENTSPRECHENDE KREDITE an: https://www.nrwbank.de/de/corporate/ presse/corona-hilfe-nrwbank.html

BETEILIGUNGSKAPITAL VON BIS ZU 75.000 EURO FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND EXISTENZ- GRÜNDER; Beantragung durch die Unternehmen erfolgt direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesell- schaft (KBG) NRW: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/

KAPITALHILFEN FÜR MITTLERE UND GRÖSSERE UNTERNEHMEN über den Wirtschafts- stabilisierungsfonds des Bundesfinanzministeriums über die KfW (Garantierahmen für Liquiditätshilfen, Unternehmensbeteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals)
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IV. HANDLUNGSFÄHIGKEIT VON UNTERNEHMEN, STIFTUNGEN UND VEREINEN
Vorübergehend gibt es substantielle ERLEICHTERUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON HAUPTVERSAMMLUNGEN der Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), des Versicherungsvereins a. G. (VVaG) und der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie für Gesellschafterversammlungen der GmbH, General- und Vertreterversammlungen der Genossenschaft und Mitgliederversammlungen von Vereinen, z.B.
durch die Möglichkeit, dass der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen kann. Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung mit Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage. durch Erleichterungen für Genossenschaften und Vereine für die Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz oder die Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen, auch ohne entsprechende Satzungsregelungen.
durch Regelungen zum vorübergehenden Fortbestand bestimmter Organbestellungen für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, sollten diese ablaufen, ohne dass neue Organmitglieder bestellt werden können.

V. ARBEITSSCHUTZ

ARBEITGEBER HABEN GEGENÜBER IHREN BESCHÄFTIGTEN EINE SCHUTZ- UND FÜRSORGEPFLICHT.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz so gering wie möglich bleiben. Das geht aus dem Arbeitsschutzgesetz ( §3 ArbSchG) hervor. Die Grundpflichten des Arbeitgebers variieren je nach Art des Betriebes.
Herrscht viel Kundenkontakt, wird aus der Schutzpflicht eine KONKRETE

VERPFLICHTUNG ZU MASSNAHMEN, es muss dann beispielsweise Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Auch muss der Arbeitgeber die BESCHÄFTIGTEN IN DIE HYGIENEMASSNAHMEN UND SCHUTZVORKEHRUNGEN UNTERWEISEN.

BETRIEBSRÄTE sollten schnell mit dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz vereinbaren. Dabei gilt es immer, die individuelle Gefahr zu beurteilen und Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz umzusetzen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat ein Online-Formular zur Verfügung gestellt für Beschwerden zum Arbeitsschutz zur Verfügung gestellt: https://www.fms.nrw.de/brkoeln/form/display.do?%24context=52CEBC2B533A16C73DFA
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VI. MOBILITÄT

MENSCHEN, DIE IN KLINIKEN ARBEITEN, MÜSSEN WEITER MOBIL BLEIBEN UND ZUR ARBEIT KOMMEN. Krankenschwestern, Krankenpfleger und alle anderen Beschäftigten in Akutkranken- häusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, können ab dem 1. April und vorerst bis zum 31. Mai 2020 kostenfrei Mietfahrzeuge erhalten.
Für die Nutzung des Angebots füllen die Beschäftigten ein einseitiges Formular aus. Den Link
zum Formular finden sie auf: www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofort- programm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal/index.php Die Leitung des Krankenhauses bestätigt auf diesem Formular, dass der/die Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.
Mit dem Formular kann man den Mietwagen direkt beim Verleiher anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Krankenhausbeschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt der Autoverleiher direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral fürs ganze Land betreut.

VII. INFORMATION UND BERATUNG

1. ZENTRALE INFORMATIONSQUELLEN:
BUNDESREGIERUNG

Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/ Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html
ARBEITSAGENTUR
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/corona-infos

2. INFORMATIONSQUELLEN FÜR ARBEITGEBER / SELBSTSTÄNDIGE / UNTERNEHMEN:
Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (u.a. Finanzierung, steuerliche Maßnahmen, Kurzarbeitergeld, Entschädigung für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten): https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-infor- mationen-ansprechpartner
Informationen für Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html NRW-Soforthilfe 2020 für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer; elektronische Antragsformulare sind ab Freitag, 27. 3., online u. a. hier zu finden: www.wirtschaft.nrw/corona
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Soforthilfe für kleine Unternehmen des Landes NRW und des Bundes: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unterneh- men-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um (Informationen zu Programmrichtlinie und Beantragung folgen)
Informationen zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit und Soziales: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unterneh- men-zum-kurzarbeitergeld Informationen des Bundesministeriums für Arbeit: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html Industrie- und Handelskammern / Handwerkskammern https://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus https://www.whkt.de/presse-aktuelles/diverse-meldungen/coronavirus-aktuelle-informa- tionen-fuer-handwerksunternehmen/

3. INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER*INNEN:
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeits- rechtliche-auswirkungen.html Arbeitsschutz: Deutscher Gewerkschaftsbund https://www.dgb.de/themen/++co++42d66872-6cf9-11ea-b9de-52540088cada Informationen zu Tätigkeitsverboten und Verdienstausfall des LVR: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/ taetigkeitsverbot.jsp

4. INFORMATIONEN FÜR ELTERN
Informationen zur Lohnfortzahlung für Eltern, die nun ihre Kinder betreuen müssen, gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung. html;jsessionid=501337AB9ED0AC75B799DDD2D092A4E6
Hilfen für Eltern bei einem Verdienstausfall sind auch anschaulich von der Tagesschau erklärt: https://www.tagesschau.de/inland/verdienstausfall-eltern-101.html Tipps für Eltern, wie sie mit ihren Kindern über Corona reden können oder wie sie die häusliche Quarantäne organisieren können, gibt es auf diesem
Merkblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_ Downloads/C/Coronavirus/COVID-19_Tipps_fuer_Eltern.pdf
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