Straßenausbaubeiträge bleiben ungerecht und werden zu einer Belastung für die Städte werden

Der stellvertretende Vorsitzende der Rhein-Erft SPD und Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dierk Timm ergänzt:

„Die SPD-Landtagsfraktion hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die vollständige Abschaffung der Beiträge vorsah und die Kommunen finanziell nicht schlechter gestellt hätte. Diesen Weg der Vernunft wollten CDU und FDP nicht gehen. Entfesseln wollen CDU und FDP wohl nur beim Mieterschutz oder Arbeitszeitvorschriften, nicht aber wenn es um die Existenzängste von Bürgern geht Nun wird in unseren Städten qualifiziertes Personal gebunden, dass wesentlich sinnvoller eingesetzt werden sollte.“

Die Sozialdemokraten sind sich einig: „Wir werden weiter mit den Bürgerinitiativen und den Menschen im Land für die Abschaffung der ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträge kämpfen. Straßenausbaubeiträge kann man abwählen – im September 2020 bei der Kommunalwahl und im Jahr 2022 bei der Landtagswahl.“

Hintergrund:

Für die Kommunen wird zukünftig die Antragsstellung zum Erhalt der Landesmittel sehr aufwendig und personal intensiv werden. Gleichzeitig rechnen die meisten Kommunen damit, dass viele Bürger von der Möglichkeit der Ratenzahlung über einen Zeitraum bis zu 20 Jahren nutzen werden. So heisst es etwa in einer Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache 440.19) der Kolpingstadt Kerpen aus dem September 2019:

„Bei der im Gesetzesentwurf dargestellten Sollvorschrift, den Beitrag in einem Zeitraum von bis zu 20 Jahren in Raten zu zahlen zu können und bei dem verhältnismäßig geringen Zinssatz von mindestens 1 %, ist davon auszugehen, dass ein sehr großer Anteil der Beitragspflichtigen einen entsprechenden Antrag stellen wird. Damit ist für die Verwaltung, insbesondere für die Beitragsabteilung und Kasse, ein erheblicher Mehraufwand verbunden. Hier sind auch noch Fragen offen und sicherlich Regelungen in die Satzung aufzunehmen. Bislang wurden Stundungen höchstens auf zwei oder drei Jahre gewährt. Auch der Aufwand für die Überwachung wird unangemessen hoch. Es sind ebenfalls Regelungen zu definieren, für den Fall, dass das Grundstück verkauft oder vererbt wird und ob daher jede Forderung im Grundbuch abgesichert werden muss.

Der derzeitige Gesetzesentwurf sieht zudem eine jährliche Anpassung des zugrunde zu legenden Zinssatzes für die Stundung vor. Somit müssen alle Stundungsfälle jährlich erneut bearbeitet und unter Umständen auch neu beschieden werden, was hinsichtlich des Zinsniveaus die gerechteste Lösung darstellt, aber auf lange Sicht zu einer ständig wachsenden Aufgabe für die Abteilung Steuern und Beiträge werden wird.

Wenn der Stundungszeitraum zwanzig Jahre beträgt, wird dies natürlich das Risiko von Ausfällen erhöhen. Rein buchhalterisch wird es dazu führen, dass nach den aktuellen Regelungen bei der Forderungsbewertung der Kolpingstadt solche Forderungen zu einem Gutteil automatisch wertberichtigt werden, d.h. als potentiell gefährdet fiktiv ausgebucht werden, weil Forderungen je nach Alter grundsätzlich nicht mehr mit dem vollen Wert in der Bilanz geführt werden (bei einem Alter von mehr als drei Jahren bleiben sie komplett außen vor). Hier müssen die Auswirkungen noch zusammen mit dem beauftragten Wirtschaftsprüfer abgeschätzt werden.“