Entwurf Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung im Sommer 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die in ihrem Abschlussbericht von Januar 2019 einen konkreten Plan für eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038 vorgeschlagen hat. Ergänzend hierzu hat die Kommission Vorschläge für wirtschaftliche, soziale und strukturpolitische Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen verabschiedet. Bei der Erstellung der Vorschläge wurden die betroffenen Bundesländer und Regionen intensiv eingebunden und dadurch ein breiter Konsens zur Bewältigung der strukturpolitischen Herausforderungen in den Kohleregionen geschaffen.
Die Bundesregierung hat die strukturpolitischen Vorschläge der Kommission mit der Verabschiedung der „Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vom 22. Mai 2019 aufgegriffen und einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen für die Strukturhilfen für die betroffenen Regionen bis 2038 geschaffen. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung den Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen mit dem Charakter eines umfassenden Förder- und Ausgabengesetzes aufgelegt.