Für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung

Ein besonderes Thema der Frauen am Tisch waren die Arbeitsverhältnisse und Verträge, die sich auch heute noch bei den Geschlechtern unterscheiden. Nachweislich verdienen Frauen im gleichen Beruf auch heutzutage noch bis zu 26,7% weniger. Auch die Arbeitsverträge scheinen bei den Geschlechtern noch immer unterschiedlich zu sein. Nach Artikel 3, Abs. 2 GG von 1949 sind Männer und Frauen gleichberechtigt und der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Trotzdem benötigte es noch zwei weiterer Gesetze das BGleiG §1 Abs.1.1 von 2001 das AGG von 2006 (Abschnitt1 §1), ohne dass diese bisher in der BRD wirklich zu 100% ausgefüllt werden.

Ein weiteres Thema war die Umgehung des Mindestlohns. Leider gibt es auch im Rhein-Erft-Kreis Arbeitgeber, die ihre Angestellten eine Stunde vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn anfangen lassen um Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und eine Stunde nach Schluss Reinigungsarbeiten ausführen lassen, ohne diese Arbeitszeit anzurechnen. Die Frauen trauen sich nicht dagegen vor zu gehen, da sie oft auf den Job angewiesen sind und die Angst vor einer Kündigung zu groß ist.

Am 13. September 2019 soll in Frechen eine Veranstaltung stattfinden die sich der Frauenberatung im Rhein-Erft-Kreis widmen soll.