Neue Lärmschutzregelungen für Sportanlagen fördern das Miteinander

Konkret bedeutet die Neuregelung, dass die Lärmgrenzwerte an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 22 Uhr werktags um 5 dB angehoben werden und somit an die tagsüber geltenden Werte angepasst werden. Dies ist eine wirkliche Verbesserung für den Vereinssport, eine wirkliche Verbesserung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Denn Sporttreiben gehört zum urbanen Leben dazu.

Auch für Sportanlagen, die vor 1991 gebaut wurden, schaffen wir Sicherheit. Es wird nun klar definiert, welche baulichen Maßnahmen, sie durchführen können, ohne dass sie ihren sogenannten Altanlagenbonus verlieren. Die Modernisierungsmaßnahmen führen nicht zum Verlust der alten und damit um fünf dB höheren Lärmgrenzwerte. Der bestehende Sportbetrieb kann auch nach der Modernisierung uneingeschränkt fortgesetzt werden.“