In Deutschland ist – nach den von den „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ im Oktober vorigen Jahres veröffentlichten Ergebnissen einer globalen Umfrage – das Ansehen der Volksvertreter besonders gering. Vertrauen in die Politiker ist verlorengegangen. Ist das in Elsdorf anders? Ich glaube nicht. Ein Indiz dafür sehe ich in dem Rückgang der Wahlbeteiligung bei der letztjährigen Ratswahl gegenüber der Wahl von 2009. Von 55,02 % auf 46,71% ist sie abgefallen. Wir alle müssen Beiträge für eine höhere Wahlbeteiligung leisten. Das beherzige ich in meiner Arbeit.
„Ehrlich währt am längsten.“ – Diese alte Redewendung hat sich im Leben oft bestätigt. Sie gibt mir Orientierung für meine Arbeit. Ich will bei der Wahrheit bleiben, auch dann, wenn es unbequem ist, sie gegenüber der Bürgerschaft auszusprechen.
Wahr ist, dass die Steuererhöhungen 2014 richtig waren. Ich stimme Herrn Bürgermeister Effertz zu, der dies in seiner Rede zur Einbringung des vorliegenden Haushaltsentwurfs betont hat. Wahr ist auch seine weitere Aussage, dass weiterhin aufgabenkritisch, sparsam und wirtschaftlich gearbeitet werden muss.
Wenn die Seite der Einnahmen langfristig besser aussähe, hätten wir die Enge nicht, in der wir den Haushalt gestalten müssen. Betrachten wir die wichtigsten Einnahmepositionen. Kann da mehr veranschlagt werden?: Zur Gewerbesteuer habe ich bereits Stellung genommen.
Die aktuell zweitgrößte Ertragsposition ist der Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer. Ab 2016 wird sie nach der mittelfristigen Planung die größte Einnahmeposition sein. Wir können den Anteil nicht erhöhen, er ist auf der Bundesebene mit 15% für die kommunale Familie gesetzlich festgelegt. Die Verwaltung hat den Ansatz für den Anteil unserer Stadt für alle Jahre des Finanzplanungszeitraums gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erhöht. Ich gehe von einer Übereinstimmung mit den vom Land für die Finanzplanung herausgegebenen Orientierungsdaten aus.
Im Jahr 2014 schlugen die Schlüsselzuweisungen des Landes mit gut 4,5 Millionen zu Buche, für 2015 ist der Ansatz mit „Null“ geplant, für die Folgejahre 2016 bis 2018 sind stetig ansteigende Ansätze gebildet. Warum also für 2015 die „Null“? Ich bin der Frage nachgegangen. Die „Null“ hat natürlich nichts damit zu tun, dass wir gegen die für 2015 vom Land verfolgte Solidaritätsumlage klagen. (Ich hoffe, wir – und die anderen Klägerkommunen – gewinnen diesen Prozess.) Die „Null“ für 2015 hat ihre Ursache im System des kommunalen Finanzausgleichs, das für die Schlüsselzuweisungen wie die kommunizierende Röhre funktioniert. Hat eine Stadt eine im interkommunalen Vergleich überdurchschnittliche Steigerung ihrer Steuereinnahmen, erhält sie weniger oder gar keine Schlüsselzuweisungen. Gibt es keine überdurchschnittlichen Steuereinnahmen mehr, fließen wieder Schlüsselzuweisungen. Dieses System gibt es seit langem und ungeachtet der Wechsel der Mehrheit im Landtag. Bei der Berechnung sind nicht die Prognosen der Kommunen zu zukünftigen Einnahmen maßgebend, sondern die tatsächlichen Steuereinnahmen der Kommunen in der sog. Referenzperiode. Für das Jahr 2015 besteht sie aus dem Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014, für das Vorjahr 2014 folglich aus dem Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013. Für das Jahr 2014 wurden so für Elsdorf Steuereinnahmen von rd. 18,9 Millionen Euro zugrunde gelegt, für das Jahr 2015 jedoch ca. 26 Millionen Euro, also etwa 7,1 Millionen Euro mehr -wegen einer Gewerbesteuer-Nachzahlung. Damit ist der Anstieg der Steuereinnahmen erheblich über dem Durchschnitt verlaufen. Das Prinzip der kommunizierenden Röhre führt für 2015 folglich zur „Null“. Der große Anstieg der Steuererträge in der
Berechnungssystematik hat nichts mit der Erhöhung der örtlichen Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer im letzten Jahr zu tun, denn die Steuererträge der Kommunen werden auf die sog. fiktiven Hebesätze, die alle unter den Hebesätzen der Stadt Elsdorf liegen, heruntergerechnet. Anders formuliert. Alle Anteile aus Steuereinnahmen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, die nach einer einfachen Dreisatz-Rechnung auf die höheren Hebesätze entfallen, bleiben unberücksichtigt; sie unterliegen auch nicht der Kreisumlage. Um so wertvoller waren die Steueranhebungen des Vorjahres.
Die drittgrößte Einnahme der Stadt bildet das Aufkommen aus der Grundsteuer B mit rd. 3,9 Millionen Euro bei einem Hebesatz von 580 vom Hundert.
Der Rat hat das Recht, diesen Hebesatz erneut anzuheben. Wollen wir das? Mit diesem Hebesatz haben wir im Rhein-Erft-Kreis eine bereits Spitzenposition inne. Wir müssten diesen Hebesatz erneut anheben, um den Haushalt auszugleichen, wenn es zu weiteren Ausgabeverpflichtungen kommt, für die wir keine Deckung mehr darstellen können.
Die wichtigsten Einnahmepositionen habe ich angesprochen. Sie bilden die wesentlichen Deckungsmittel, um die zahlreichen Zuschussbedarfe für die vielen Produkte unseres städtischen Aufgabenspektrums zu decken.
Kommen wir zur Ausgabenseite. Lassen sich dort Kürzungen erreichen?
An erster Stelle stehen im Ergebnisplan die Personalaufwendungen. Sie steigen nach dem vorliegenden Zahlenwerk stetig an. Der jährliche Zuwachs soll in den Folgejahren des Planungszeitraums jeweils geringer ausfallen, zuletzt für 2018 nur noch um 1,54%. Die Personalaufwendungen sind nach unserem Eindruck „auf Kante genäht“. Reserven im Personalkörper unserer Stadt sehe ich nicht. Im Gegenteil: Für die Jugendhilfe und soziale Leistungen brauchen wir zusätzliches Personal. Eine Kürzung der Ansätze scheidet aus.
Ein wesentlicher Kostenblock sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Sie erfassen alle Lieferungen und Leistungen, die die Stadt einkaufen muss, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Sie umfassen die Bauunterhaltungsaufwendungen sowie die Energie-, Wasser und Abwasserkosten für die städtischen Gebäude, die Kosten ihrer Reinigung, die Kosten der Lernmittel für die Schulen, die Schülerbeförderungskosten, um nur Beispiele zu nennen. Der Gesamtaufwand soll in den Folgejahren des mittelfristigen Planungszeitraums geringer ausfallen als für dieses Jahr eingeplant. Auch das ist nicht ohne Risiken.

Gleiches gilt für die sog. Sonstigen ordentlichen Aufwendungen, zu denen beispielhaft die Kosten der ehrenamtlichen Arbeit für die Stadt, die Mieten und Pachten, die Fortbildung unserer Beschäftigten, Büromaterial und Versicherungsbeiträge gehören. Ich sehe keine Kürzungsmöglichkeiten,
Nicht zuletzt in der Darstellung des Ergebnisplans, jedoch in meiner kritischen Betrachtung stehen die sog. Transferaufwendungen. Sie beinhalten alle Zuschüsse und Zuweisungen, ob freiwillig geleistet oder gesetzlich dazu verpflichtet. Und sie erfassen die Umlagen. Die freiwilligen Leistungen sind ganz gering. Geprägt ist diese Aufwandsart von den pflichtigen Ausgaben, für die die Stadt selbst praktisch keinen Spielraum hat. Dazu zählen die Gewerbesteuerumlagen, dazu zähle ich auch die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertageseinrichtungen und die diversen Leistungen im Bereich der Jugendhilfe.
Dazu gehört auch die Kreisumlage. Über das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme hinaus haben wir keinen Einfluss darauf. Aber über unsere Kreistagsabgeordneten können wir unseren Einfluss verstärken – wenn sie mitmachen. Und darum bitte ich sie. Aus guten Gründen. Wenn der Kreistag dem Vorschlag des Landrats folgt, wird der Umlagesatz der allgemeinen Kreisumlage angehoben – von 41,8% im Jahr 2014 auf 42,69% in diesem Jahr. Im letzten Jahr betrug die Zahllast für unsere Stadt bereits rd. 9.8 Millionen Euro. Dieses Jahr soll sie nach dem Vorschlag des Landrats etwas mehr als 11,1 Millionen Euro ausmachen und damit um etwa 1,33 Millionen Euro höher ausfallen. Das ist nicht akzeptabel. Bliebe der Umlagesatz bei 41,8%, bekäme der Kreis noch immer rd. 1,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, die Stadt könnte gut 231.000 Euro einsparen. Der Kreistag muss auf die Anhebung des Umlagesatzes verzichten. Ich bitte alle Kreistagsabgeordneten aus Elsdorf, sich dafür einzusetzen. Weitere Kürzungsmöglichkeiten erkenne ich bei dieser Aufwandsart nicht.
Mit diesem Streifzug durch den Haushaltsentwurf habe ich Ihnen verdeutlicht, dass der Rat so gut wie keine Spielräume für weitere Ausgaben hat, also für Ausgaben, die nicht im vorliegenden Zahlenwerk eingeplant sind. Auch das müssen wir der Bürgerschaft sagen.
Dennoch gibt es in Elsdorf keinen Stillstand. Der Haushaltsentwurf sieht an wesentlichen Stellen die Weiterentwicklung unserer Stadt vor, insbesondere in der Investitionstätigkeit. Hervorheben möchte ich drei Ansätze.
Meine Fraktion und ich begrüßen die Einplanung von Planungskosten für eine Mensa, einen Erweiterungsbau der Gesamtschule.

Wir begrüßen auch die Einplanung der wesentlichen Investitionskosten für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet zum Kapellchen.
Wir anerkennen die Aufgabe der Stadt, Asylbewerber aufzunehmen – im Rahmen ihrer gesamtgesellschaftlichen Verpflichtung, Menschen bei uns in Deutschland aufzunehmen, die in ihrer Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden. Wir stimmen dem Ansatz für den Neubau einer weiteren Unterkunft zu.
Wir erwarten allerdings von den staatlichen Ebenen ein stärkeres Maß der finanziellen Unterstützung der Kommunen. Ihnen darf nicht nicht die finanzielle Hauptlast für das vom Staat garantierte Asylrecht auferlegt werden.
Wir haben uns weitere Positionen für die Weiterentwicklung unserer Stadt erarbeitet.
Bestandteil des Haushaltsentwurfs ist nicht die gewünschte Verbesserung des innerstädtischen ÖPNV-Angebots durch zusätzliche Haltestellen für die Buslinien, um mehr Ortsnähe zu erreichen. Noch sind die laufenden Kosten der dafür notwendigen Verlängerung der Streckenführung nicht bekannt. Wir sind gerne bereit, zu der Verbesserung unser Ja einzubringen, wenn uns in Kenntnis der Kosten ihre Finanzierung möglich ist.
Wir wissen, dass die Barrierefreiheit in unserem Stadtgebiet nicht in einer Hauruck-Aktion geschaffen werden kann. Wir bekennen uns ausdrücklich zu unserer Verpflichtung, Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, im öffentlichen Raum Bedingungen zu schaffen, die ihnen eine gleichberechtigte Nutzung ermöglicht. Wir suchen nach Spielräumen für ein forciertes Vorgehen.
Die offenen Angebote für die Jugend in unserer Stadt sind sehr begrenzt. Wir sehen Möglichkeiten, zu dezentralen Jugendtreffs in Stadtteilen zu kommen, die keine ständige Betreuung durch Fachpersonal erfordern. Es geht vor allem um Räumlichkeiten, die dafür geeignet wären. Und die müssen wir nicht neu bauen, sie gibt es. Lassen wir uns im Fachausschuss darüber austauschen.
Gestaltung der Spielplätze. Wir begrüßen es sehr, dass wir im Haushalt 2015 einen wesentlich höheren Ansatz für neue Spielgeräte wiederfinden als in den Jahren zuvor. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn dabei zuerst die Ortschaften berücksichtigt werden, wo Spielgeräte vor längerer Zeit demontiert (aus Sicherheitsgründen) und bis heute nicht wieder beschafft wurden. Grouven wäre hier als Paradebeispiel zu nennen.

Bisher habe ich noch nicht zu dem in finanzieller Hinsicht größten Wunsch Stellung genommen –einem Hallenbad, das ja auch von meiner Fraktion gewünscht wird.
Die Verantwortung für eine auch in finanzpolitischer Hinsicht nachhaltig positive Entwicklung unserer Stadt erfordert einen ehrlichen Umgang mit den Folgen einer Entscheidung für ein Hallenbad.
Die Investitionskosten sind uns genannt: 8 Millionen Euro. Wie könnten sie finanziert werden? Zuschüsse staatlicher Stellen gibt es dafür nicht, die Eigenkapitalausstattung ist zu dünn. Und flüssiges Eigenkapital haben wir nicht, im Gegenteil: Die Kassenkredite, unsere „kommunalen Dispos“, betragen mehr als 30 Millionen Euro. Wir müssten einen weiteren Kredit in voller Höhe des Investitionsbedarfs aufnehmen. Und schon sind wir bei den Folgelasten.
Ich habe eine Überschlagsrechnung gemacht und in der Verwaltung um eine Plausibilitätsprüfung gebeten. Meine Überschlagsrechnung ist plausibel. Zinsen sind die erste Aufwandsposition. Bei einem Zinssatz von nur 2% – langfristig wird der Zinssatz steigen – beträgt der jährliche Zinsaufwand 160.000 €. Es folgen die Abschreibungen. Zu veranschlagen sind ebenso mindestens 2% jährlich: weitere 160.000 €. Ohne zusätzliches Personal lässt das Hallenbad nicht betreiben. Von zusätzlichen Personalkosten von 150.000 € muss ausgegangen werden. Wir sind bei 470.000 € jährlich, die zu finanzieren wären.
Mir könnte entgegengehalten werden, dass die Hallenbadbesucher ja Eintrittsgelder bezahlen. Meine Erwiderung: Noch nicht betrachtet sind die weiteren Betriebsausgaben, wie die Wasserbezugs- und die Energiekosten sowie die Kosten der baulichen und Maschinenunterhaltung. Mit den Eintrittsgeldern werden diese Kosten wohl nicht zu finanzieren sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einen Großteil der Besucher Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulsports ausmachen, so dass keine Eintrittsgelder anfallen.
Kurzum: Der Haushalt erhält bei einer Entscheidung für den Bau und Betrieb eines Hallenbades durch die Stadt eine zusätzliche Belastung, die nach dem Zahlenwerk sowohl für das Haushaltsjahr 2015 wie für die Folgejahre des mittelfristigen Planungszeitraums nicht verkraftbar wäre – es sei denn, wir würden über die bei richtiger Betrachtung einzige Einnahmeposition, für die die Stadt einen finanziellen Handlungsspielraum hat, die Finanzierung sicherstellen wollen. Wir sind wieder beim Hebesatz für die Grundsteuer B angekommen. Die Ehrlichkeit gebietet es, dies der Bürgerschaft zu sagen. Wenn meine Überschlagsrechnung tatsächlich durch eine genaue Kostenermittlung bestätigt werden sollte, müsste der Hebesatz sehr deutlich angehoben werden. 10%-Punkte ergeben bei einem Gesamtaufkommen von 3.910.000 € und einem Hebesatz von 580% den Betrag von 67.414 €. Bei einem zusätzlichen jährlichen Finanzierungsbedarf von 470.000 € müsste der Hebesatz um rd. 70%-Prozentpunkte angehoben werden. Meine Position ist klar und eindeutig: Keine weitere Anhebung des Hebesatzes geht ohne einen Dialog mit der Bürgerschaft.
Bevor wir in den Dialog mit der Bürgerschaft eintreten, sollten wir allerdings ganz belastbare Berechnungen anstellen lassen und im ehrlichen Umgang miteinander diese Berechnungen und die Folgen für den Haushalt unserer Stadt beraten.
Ich komme zum Schluss und möchte ihn in ein großen Dank einmünden lassen an den Bürgermeister und den Kämmerer. Sie zeichnen für den Haushaltsentwurf verantwortlich. Sie haben mit der Unterstützung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung ein aussagekräftiges Zahlenwerk geliefert – ohne Schönrechnerei, ohne Luftbuchungen.
Ich bitte Sie, meine Herren, meinen und den Dank der SPD-Fraktion an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben.