Im Mai dieses Jahres hatte der Landtag NRW mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne, CDU und Piraten einen Antrag beschlossen, der die Landesregierung aufforderte eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, dass das Bundesberggesetz so geändert wird, dass Tagebau-Anlieger die gleichen Rechte bekommen wie die Menschen im Einzugsbereich von untertägigem Bergbau. Der Antrag des Landes NRW wurde nun im Bundesrat eingebracht und wird zunächst in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung behandelt.
Neben der Aufnahme der Bergschadensvermutung für den Braunkohletagebau in das im Bundesberggesetz verankerten Bergschadensrecht, soll die Bergschadensvermutung zukünftig auch für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern gelten.
Außerdem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, durch eine Neu-Fassung der „Bergverordnung über Einwirkungsbereiche“ zu definieren, auf welche Bereiche an der Tagesoberfläche diese Maßnahmen einwirken können.
Zwar treten durch den Betrieb der Braunkohletagebaue in der Regel keine Bergschäden auf, jedoch können durch die Absenkung des
Grundwasserniveaus in der Tagebauregion Schäden bei Anwohnern entstehen.
„Durch die Aufnahme der Bergschadenvermutung für den Braunkohletagebau müsste der Bergbaubetreibende nun nachweisen, dass derartige Schäden nicht durch den Tagebau entstanden sind. Hierdurch soll Augenhöhe für die Betroffenen bei der Bergschadensregulierung mit den Bergbaubetreibern geschaffen werden“, so van den Berg abschließend.