Fehlender Durch-/Rund-Blick der CDU Elsdorf in Sachen Kanalprüfung?

Zusätzlich wird aber in der SüwVO Abw ausdrücklich darauf hingewiesen, dass private häusliche Abwasserleitungen jeweils nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen sind, d. h. nach Erstellung eines Hauses alle 30 Jahre.
Die Kommune kann durch Satzung festlegen, dass ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung vorzulegen ist. Auf dieses Recht allerdings verzichtet die Stadt Elsdorf. Diesem Verwaltungsvorschlag haben sich alle Fraktionen des Rates der Stadt Elsdorf angeschlossen und nicht nur die CDU-Elsdorf. Die Verwaltung geht erst mal davon aus, dass die privaten Entwässerungsleitungen in ordnungsgemäßen Zustand sind.
Somit ist nicht eine generelle Prüfungspflicht verhindert worden, sondern nur deren Kontrolle durch die Kommunalverwaltung.
Die SPD-Elsdorf rät allen Hausbesitzern in ihren Versicherungspolicen nachzusehen, ob der Schadensfall „undichte private Abwasserleitung“ abgedeckt ist. Im Schadensfall könnte der Nachweis einer durchgeführten Dichtheitsprüfung gemäß Verordnungen gegenüber der Versicherung mehr als hilfreich sein.
Die Verschärfungen der Prüfungspflichten und die daraus entstandenen Diskussionen und Proteste sind den Entscheidungen und Gesetzgebungen der damaligen schwarz-gelben Landesregierung zu verdanken. Erst Proteste der Bürger führten zur der jetzt gültigen bürgerfreundlichen Fassung der SüwVO Abwasser.
Für die SPD-Elsdorf
MdR Dr. Wulf Köster