2. Wie stellt sich die Impfquote bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar?
Es können dazu nur fragmentarisch Zahlen geliefert werden, weil eine durchgehende Erhebung des Impfstatus in höherem Lebensalter nur stichprobenartig im Rahmen des Programms J1 vorgenommen wird. Diesbezüglich kann nur auf bundesweite Erhebungen verwiesen werden.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kooperation mit Schulen und Hausärzten zu schließen?
Die Kooperation mit den Hausärzten bzw. den allgemeinen Ärzten ist als durchaus gut zu bezeichnen. Von den niedergelassenen Ärzten im Rhein-Erft-Kreis wird Impfen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen mit hoher Professionalität durchgeführt. Anlässlich einer Ist-Erhebung werden regelmäßige Erhebungen unter Beteiligung der Schulen im Rhein-Erft-Kreis durchgeführt. Auf Bundesebene gibt es zurzeit die Überlegung der Impfpflicht.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen Impfschutz bei Kindern, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, schon ab dem 9. Lebensmonat sicherzustellen?
Voraussetzung für die Sicherstellung des Impfschutzes ist eine Änderung der Empfehlung der ständigen Impfkommission. Eine Möglichkeit der Einflussnahme dahingehend, eine solche Änderung herbeizuführen, ist nicht gegeben. In Einzelfällen müsste in Kooperation mit dem Kinderarzt erwogen werden, eine Schutzimpfung vor dem 9. Lebensmonat durchzuführen. Eine solche Verfahrensweise widerspricht jedoch der gängigen Praxis und den Empfehlungen.
5. Sind hierbei Kooperationen mit den Gemeinschaftseinrichtungen und Kinderärzten, beispielsweise auch eine freiwillige Kontrolle des Impfstatus und ein Beratungsgespräch gemäß § 3 Infektionsschutzgesetz bei der Anmeldung in der Gemeinschaftseinrichtung denkbar?
Es fehlt an einer gesetzlichen Basis, um eine Kooperation mit Gemeinschaftseinrichtungen und Kinderärzten herstellen zu können. Es könnte an eine Vorgehensweise wie im Bundesland Schleswig-Holstein gedacht werden, bei der die Erhebung des Impfstatus vor Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung durch den Träger erfolgt. In NRW besteht für eine solche Handhabung keine gesetzliche Grundlage.
Wie die Kölnische Rundschau vom 31.07.2013 berichtete, hat die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Professor Dr. Elisabeth Pott, an die Eltern appelliert, Impflücken bei sich und ihren Kindern zu schließen,“am besten noch vor Beginn des neuen Kindergartenjahres“.
Elsdorfer Kreistagsabgeordneter Toni Wagner