
Anlässlich des eintretenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, stellt der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg für den nördlichen Rhein-Erft-Kreis fest:
Am 1. August 2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft getreten. Bezogen auf die 1- und 2-jährigen Rechtsanspruchskinder wird in Bedburg Betreuungsquote 40,1%, in Bergheim 38,1%, in Elsdorf 42,2% und in Pulheim 53,7% erreicht. Mit diesen U3-Quoten ist zwar noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, ich bin aber zuversichtlich, dass alle Eltern, die dies wünschen, einen Platz für ihr Kind bekommen werden.
Möglich wurde dies durch einen Kraftakt der NRW-Landesregierung unmittelbar seit den Wahlen von 2010 und dann durch eine gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten: Land, Kommunen, Träger, Eltern, Beschäftigte zogen beim Ausbau an einem Strang und konnten das Ruder herumreißen – trotz des Chaos, das bis dahin herrschte. Wenn wir zurückblicken auf die Zeit der schwarz-gelben Vorgängerregierung, wird deutlich: Damals wurden alle tatsächlich von U3-Kindern belegte Plätze für über Dreijährige in U3-Plätze umgewandelt, um die Statistik zu schönen. Dann verschwanden die Bundesmittel für die Betriebskosten im Landeshaushalt, und die Landesregierung stellte keinen einzigen eigenen Euro für Investitionen zur Verfügung.