Auch wenn der aktuelle Richtlinienentwurf keine Privatisierungen verpflichtend vorschreibt, erhöht sich der Druck zu Privatisierungen massiv. Gerade in der Wasserversorgung wird hier Politik gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gemacht.
Mit dem Richtlinienentwurf will die EU-Kommission eine formalisierte Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen einführen. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune auf einen Dritten übertragen, zum Beispiel auf ein Versorgungsunternehmen. Solche Dienstleistungskonzessionen sind von den europäischen Vergaberichtlinien bislang nicht erfasst. Mit dem Richtlinienvorschlag soll nun ein eigenes Vergaberecht für Konzessionen eingeführt werden. Das gilt für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung, ausdrücklich liberalisiert worden sind.
In ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung vertritt die SPD-Fraktion den Standpunkt, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedarf und diese abzulehnen ist. Mindestens aber wollen die Sozialdemokraten für die Wasserversorgung sowie für die Gesundheitsdienste und Krankenhäuser Ausnahmen erreichen.