
(Bi)Dies beschloss der Ausschuss für Schule, Soziales und Sport einstimmig. Statt der Vergabe der OGS-Plätze allein nach Eingang erfolgt die Vergabe jetzt primär nach Kriterien, die berufliche und soziale Aspekte berücksichtigen und über ein Punktesystem gewichtet werden. Insbesondere berufstätige Alleinerziehende, Familien mit Integrations-/Förderbedarf und Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen erhalten dadurch eine höhere Planungssicherheit.
Das nun angewendete Punktesystem ist wie folgt:
8 Punkte: Kinder alleinstehender und berufstätiger Elternteile, ohne Rücksicht auf den Familienstand; ein Vollzeitstudium ist der Berufstätigkeit gleichgestellt
6 Punkte: Berufstätigkeit beider Eltern
6 Punkte: Kinder, die einer besonderen Förderung aus sozialpädagogischen Gründen bedürfen und auf Antrag des Jugendamts aufgenommen werden sollen
3 Punkte: Kinder aus Familien mit einem oder mehreren ständig pflegebedürftigen Familienmitglied (§§ 61 Abs. 1 SGB II oder 36 f SGB XI)
2 Punkte: Kinder, die bereits im Vorjahr an der OGS angemeldet waren
2 Punkte: Geschwisterkinder von bereits an der OGS teilnehmenden Kindern
1 Punkt: Schulwechsler mit einem Betreuungsplatz an der bisherigen Schule
Entsprechend der Regelung bei den KiTas ist das Kriterium Berufstätigkeit erfüllt, wenn die Tätigkeit wenigstens 19,5 Wochenstunden umfasst. Im Einzelfall sind bei Härtefällen Abweichungen vom vorgegebenen Kriterienkatalog zulässig.
Die Umsetzung erfolgt zum kommenden Schuljahr, die Eltern werden Seitens der Verwaltung in Kürze über die Details, das Anmeldeverfahren und die vorgesehenen Anmeldefristen informiert.