Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP zur Fortführung des Tagebaus

1. Naherholungsgebiet für Elsdorf: Schaffung eines fußläufig von Esch, Angelsdorf und Elsdorf sowie Giesendorf und Berrendorf/Wüllenrath erreichbaren Naherholungsgebiets, bestehend aus dem ökologisch aufgewerteten Areal am Grubenrand („Timepark“, „Kaninhütte“, Grünflächen „Artenschutz-Ostkonzept“), der Terrassierung bzw. Böschung der rekultivierten Innenkippe und der Verbindung der beiden Bereiche durch bewaldete und aufgewertete „Korridore“. Inbegriffen sein sollen die Anbindung der ehem. Fernbandtrasse („Speedway“) an die Kaninhütte in Form von Rad- und Fußwegen, ein mindestens 500 m breiter Korridor in Höhe der Kaninhütte/des Soldatenfriedhofs, der den Bereich Sicherheitszone / Terra Nova an die Böschung der rekultivierten Innenkippe nahtlos anbindet, ein mindestens 100 m breiter Korridor in Höhe der Ortschaften Giesendorf, Berrendorf/Wüllenrath, ein mindestens 100 m breiter Korridor in Höhe der Ortschaft Heppendorf, Rückbau des heute vorhandenen Erdwalls (Lärmschutzwalls) an der Grubenrandstraße zur besseren Erschließung und Vernetzung der Grünflächen und eine Flachwasserlinse als Anbindung des zukünftigen Restsees möglichst nah an die Ortslagen Berrendorf/Wüllenrath und ggfs. Heppendorf.

2. Aufwertung und Erweiterung des Restwaldes: Um das künftige Tagebau-Forum mit den verbleibenden Teilen des Sittarder Altwaldes (Margarethenhöhe) einschließlich der verbleibenden 2 ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik soll hier eine abgerundete, zusammenhängende ökologisch aufgewertete Natur- und Waldparzelle entstehen.

3. Wiederherstellung der Verkehrsanbindung: Die historische Straßenverbindung Richtung Düren (L 276) ist unbedingt wieder herzustellen. Anbindung der Straße auf Elsdorfer Seite an der ehem. Gesolei, Kreisverkehr an der Zuckerfabrik, bei Niederzier/Oberzier an die L 264.

4. Windenergieanlagen auf der Innenkippe: Eignungsflächen für Windenergieanlagen auf dem Plateau der überhöhten Innenkippe sind für Elsdorfer Gebietsflächen zu überprüfen. Es wird eine Beteiligungsgesellschaft angestrebt.

5. Verminderung der äolischen Erosion: Auf dem für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehenen Plateau der Innenkippe soll durch Anlegen von Hecken und Baumgruppen die äolische Erosion und die damit verbundene Staubbelästigung für Elsdorf minimiert werden.

6. Kontinuierliche Messung der Immissionen: Im Bereich der Stadt Elsdorf werden seit 2006 keine kontinuierlichen Messungen des Grob- und Feinstaubs durchgeführt. Sowohl Feinstaub PM 10 als auch PM 2,5 sollen berücksichtigt werden. Beide Richtwerte sind im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans im Rahmen der verbindlichen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Die Einhaltung der Grenzwerte und die Umsetzung des z. Zt. in Arbeit befindlichen Luftreinhalteplans sollen durch kontinuierliche Messungen auf Elsdorfer Stadtgebiet kontrolliert werden, die Grenzwerte sind einzuhalten. Die Vorgaben, Grenzwerte und Maßnahmen des zu erstellenden Luftreinhalteplans sind verbindlich im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans zu beachten und umzusetzen.

7. Weitere Optimierung des Lärmschutzes: Der Lärmschutz ist insbesondere während der Nachtstunden zu verbessern, dies ist bei der Organisation des Tagebaus besonders zu berücksichtigen (während der Nachstunden kein Betrieb der Großgeräte in Nähe der Siedlungen). Sollten dennoch in den Nachtstunden Lärmereignisse auftreten sind diese zügig abzustellen.

8. Regulierung von Bergschäden: Eine bürgerfreundliche Regulierung von bergbaubedingten Schäden ist auch im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans sicherzustellen. Bestehende Regulierungsverfahren sind auszubauen, zu optimieren und zu überwachen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 3.Rahmenbetrieb zu Grunde gelegte Prognosen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts von Bergschäden sind nach einer Frist von 5 Jahren auf Ihren tatsächlichen Eintritt hin zu untersuchen. Langfristig fordert die Stadt Elsdorf eine Umkehr der laut Berggesetz bestehenden Beweislast hin zum Bergbautreibenden.

 

Ergänzungen der Bündnis 90/Die Grünen Elsdorf

Öko Ausgleichskonto Rhein-Erft-Kreis

Die Ausgleichsflächen im Rahmen der Ökobilanzierung sind in Zukunft im Bereich des Stadtgebietes Elsdorf zu schaffen. Das heißt, die Pflicht zur Schaffung von Ausgleichsflächen welche durch Baumaßnahmen im Gebiet des Rhein-Erft-Kreis entstanden sind, sind nachweislich im Bereich des Elsdorfer Stadtgebietes her zu stellen. Durch den Tagebau Hambach hat Elsdorf massiv an Naherholung verloren; Wegfall Hambacher Forst. Hier hat der Rhein-Erft-Kreis nunmehr verstärkt dazu bei zu tragen, dass für Elsdorf Ausgleich geschaffen wird. Diese Maßnahme soll nicht dazu dienen RWE / Power aus der Pflicht zu nehmen im Rahmen der Rekultivierung aktiv zu bleiben.

Verkehrswege

Die ehemalige Straßenverbindung nach Düren (L 276) ist wieder her zu stellen.
Ebenfalls gilt es an zu streben, dass die ehemalige Bahnstrecke Elsdorf – Düren wieder hergestellt wird. Hierfür sind entsprechende Planungen in die Wege zu leiten.

Regenerative Energien

In den Planunterlagen zur Fortführung des Tagebaus Hambach sind bereits Flächen für Windenergieanlagen vorgesehen. Diese Flächen sollen umgesetzt werden. Ebenfalls ist zu prüfen, inwiefern Flächen für Solarenergie geschaffen werden können.

Kontroll- Arbeitsgremium

Es ist ein Gremium zu schaffen, welches die Gestaltung und die zukünftige Umsetzung der genannten Punkte kontrolliert und gfls. ergänzt. Dieses Gremium ist anteilig mit Bürgern, Mitgliedern des jeweils aktuellen Rates, der Verwaltung zu besetzen. Somit wäre eine transparente, aktuelle und über den kompletten Zeitraum arbeitendes, sich jeweils in der Besetzung veränderndes Gremium geschaffen. Dieses Gremium versteht sich als Zusatzinstrument zu den anderen Aufsichtsinstanzen.