Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und FDP zum 3. Rahmenbetriebsplan Tagebau Hambach

1. Naherholungsgebiet für Elsdorf: Schaffung eines fußläufig von Esch, Angelsdorf und Elsdorf sowie Giesendorf und Berrendorf/Wüllenrath erreichbaren Naherholungsgebiets, bestehend aus dem ökologisch aufgewerteten Areal am Grubenrand („Timepark“, „Kaninhütte“, Grünflächen „Artenschutz-Ostkonzept“), der Terrassierung bzw. Böschung der rekultivierten Innenkippe und der Verbindung der beiden Bereiche durch bewaldete und aufgewertete „Korridore“. Im Einzelnen sind dies:

-Anbindung der ehem. Fernbandtrasse („Speedway“) an die Kaninhütte in Form von Rad- und Fußwegen

-Ein mindestens 500 m breiter Korridor in Höhe der Kaninhütte/des Soldatenfriedhofs, der den Bereich Sicherheitszone / Terra Nova an die Böschung der rekultivierten Innenkippe nahtlos anbindet.

-Ein mindestens 100 m breiter Korridor in Höhe der Ortschaften Giesendorf, Berrendorf/Wüllenrath

-Ein mindestens 100 m breiter Korridor in Höhe der Ortschaft Heppendorf

-Rückbau des heute vorhandenen Erdwalls (Lärmschutzwalls) an der Grubenrandstraße
zur besseren Erschließung und Vernetzung der Grünflächen

-Eine Flachwasserlinse als Anbindung des zukünftigen Restsees möglichst nah an die Ortslagen Berrendorf/Wüllenrath und ggfs. Heppendorf.

Dieses vernetzte, zusammenhängende Naherholungsgebiet soll mit Biotopen und (Fuß-)Wegenetz vom heutigen Tagebaurand über die „Korridore“ bis in den Böschungsbereich hinein und weiter bis zur Sophienhöhe und bis zum zukünftigen Restsee gestaltet werden.

Begründung: Ein Naherholungsgebiet ist in dem 2.3. Rahmenbetriebsplan für Elsdorf nicht vorgesehen, sondern lediglich landwirtschaftliche Flächen, eine Böschungsbegrünung und nur bedingt nutzbare ökologische Ausgleichflächen. Elsdorf mit seinen Ortsteilen Esch, Angelsdorf und auch Etzweiler lag  vormals an einem Mischwald mit ca. 3000 ha, der zum Teil bis an den Rand der Ortschaften reichte.

Der Anteil an Wald im Stadtgebiet ist in der vorgesehenen Gesamtdarstellung des rekultivierten Tagebaus im Vergleich zu anderen Anrainern des Tagebaus verschwindend gering, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität zur Stärkung des Siedlungsschwerpunkts und als Perspektive für die Elsdorfer Bürger bleiben bislang ungenutzt. Die Flächenaufteilung des Waldes darf nicht einseitig zu Lasten der Stadt Elsdorf erfolgen.

2. Aufwertung und Erweiterung des Restwaldes: Um das künftige Tagebau-Forum mit den verbleibenden Teilen des Sittarder Altwaldes (Margarethenhöhe) einschließlich der verbleibenden 2 ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik soll hier eine abgerundete, zusammenhängende ökologisch aufgewertete Natur- und Waldparzelle entstehen.

Begründung: Der genannte Bereich gehört zu den wenigen naturbelassen Arealen Elsdorfs. Der Altwald ist Fledermausgebiet und die Klärteiche sind schon heute Rastplatz für Zugvögel aller Art.

3. Wiederherstellung der Verkehrsanbindung: Die historische Straßenverbindung Richtung Düren (L 276) ist unbedingt wieder herzustellen. Anbindung der Straße auf Elsdorfer Seite an der ehem. Gesolei, Kreisverkehr an der Zuckerfabrik, bei Niederzier/Oberzier an die L 264.

Begründung: Durch Verlust der direkten Anbindungen nach Kerpen-Buir und Niederzier müssen die Elsdorfer Bürger große Umwege in Kauf nehmen (ca. 17 km zusätzlich), zudem leiden Gewerbe und Handel unter dem Wegfall der Anbindungen.

4. Windenergieanlagen auf der Innenkippe: Eignungsflächen für Windenergieanlagen auf dem Plateau der überhöhten Innenkippe sind für Elsdorfer Gebietsflächen zu überprüfen. Es wird eine Beteiligungsgesellschaft angestrebt.

Begründung: Regenerative Energien gewinnen zunehmend an Bedeutung. Aufgrund der exponierten Lage des Hochplateaus der Innenkippe bietet sich diese als Standort für Windenergieanlagen an.

5. Verminderung der äolischen Erosion: Auf dem für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehenen Plateau der Innenkippe soll durch Anlegen von Hecken und Baumgruppen die äolische Erosion und die damit verbundene Staubbelästigung für Elsdorf minimiert werden.

Begründung: Durch die exponierte Lage des Hochplateaus ist dieses besonders windanfällig. Durch die vorwiegend westlichen Winde ist insbesondere bei brachliegen Äckern, beim Pflügen und bei der Ernte mit erhöhten Grob- und Feinstaubbelastungen zu rechnen.

6. Kontinuierliche Messung der Immissionen: Im Bereich der Stadt Elsdorf werden seit 2006 keine kontinuierlichen Messungen des Grob- und Feinstaubs durchgeführt. Sowohl Feinstaub PM 10 als auch PM 2,5 sollen berücksichtigt werden. Beide Richtwerte sind im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans im Rahmen der verbindlichen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Die Einhaltung der Grenzwerte und die Umsetzung des z. Zt. in Arbeit befindlichen Luftreinhalteplans sollen durch kontinuierliche Messungen auf Elsdorfer Stadtgebiet kontrolliert werden, die Grenzwerte sind einzuhalten. Die Vorgaben, Grenzwerte und Maßnahmen des zu erstellenden Luftreinhalteplans sind verbindlich im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans zu beachten und umzusetzen.

Begründung: Durch Fortschreiten des Tagebaus ist mit lokalen Veränderungen der Grob- und Feinstaubbelastungen – auch durch die Landwirtschaft auf den rekultivierten Flächen – zu rechnen. Nur durch Mess-Stationen können die tatsächlichen Belastungen erfasst und im Aktionsplan (Luftreinhalteplan) berücksichtigt werden.

7. Weitere Optimierung des Lärmschutzes: Der Lärmschutz ist insbesondere während der Nachtstunden zu verbessern, dies ist bei der Organisation des Tagebaus besonders zu berücksichtigen (während der Nachstunden kein Betrieb der Großgeräte in Nähe der Siedlungen). Sollten dennoch in den Nachtstunden Lärmereignisse auftreten sind diese zügig abzustellen.

Begründung: Trotz zahlreicher Maßnahmen kommt es zu Lärmereignissen im Tagebau, die in den tagebaunahen Wohngebieten deutlich wahrgenommen werden und die sich durch das Heranrücken der Absetzer verstärken werden. Je nach Wetter- und Tagebausituation herrscht im Elsdorfer Stadtbereich bereits jetzt ein Geräuschpegel, der von vielen Bürgern insbesondere zur Nachtzeit als unangenehm und störend empfunden wird. Dieser soll minimiert werden.

8. Regulierung von Bergschäden: Eine bürgerfreundliche Regulierung von bergbaubedingten Schäden ist auch im Rahmen des 3. Rahmenbetriebsplans sicherzustellen. Bestehende Regulierungsverfahren sind auszubauen, zu optimieren und zu überwachen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 3.Rahmenbetrieb zu Grunde gelegte Prognosen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts von Bergschäden sind nach einer Frist von 5 Jahren auf Ihren tatsächlichen Eintritt hin zu untersuchen. Langfristig fordert die Stadt Elsdorf eine Umkehr der laut Berggesetz bestehenden Beweislast hin zum Bergbautreibenden.

Für die CDU-Fraktion Andreas Heller
Für die SPD-Fraktion Harald Könen
Für die FDP-Fraktion Volker Jurisch