Der neue Erlass zur kommunalen Abwasserbeseitigung räumt den Städten und Gemeinden in NRW nun die Möglichkeit ein, bis Frühjahr 2011 Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen zu erlassen und dabei die entsprechenden neuen Fristen festzulegen, erläuterte der SPD-Landtagsabgeordnete. Geregelt werde in dem Erlass auch die Art der Dichtheitsüberprüfung. In besonders sensiblen Gebieten sei nur eine optische Prüfung des Rohrsystems nicht hinreichend; hier müsse eine Druckprüfung erfolgen. Der Erlass bringe auch Klarheit in der Frage der Drainagen.