die SPD- Fraktion beantragt, einen Grundsatz-beschluss zur Einrichtung der offenen Ganztags- Grundschule an den Elsdorfer Grundschulen herbei zu führen.
Laut entsprechendem Bezugserlass von 2003 ist die Gemeinde zuständiger Träger der OGS. Bei ihr liegt die organisatorische Verantwortung für die entsprechende Umgestaltung von Schulen des Primarbereiches.
Unter Bezug auf die bestehende Beschlusslage in unserer Gemeinde und unter Beachtung der im Bezugserlass vorgegebenen Antragsfrist vom 30.4. eines Jahres, möge der zuständige Ausschuss nach Ostern den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung der OGS fassen. Laut Erlass kann die Anmeldung auch in Form einer Absichtserklärung eingereicht werden, aus der die beabsichtigte Einführung zum Schuljahr 07/08 hervorgeht. Bis Ostern hätte die Gemeinde Zeit, die wichtigsten vorbereitenden Schritte mit den Schulen und eventuellen Trägern der Betreuung zumindest anzusprechen.
Begründung:
Eine Änderung des betreffenden Bezugserlasses vom 26.1.2006 des MSJK sagt u. a., dass die Nachmittagsbetreuung 13+ grundsätzlich bis zum 31.7.2007 in die Finanzierung der OGS überführt werden soll. Damit entfiele für Eltern, die auf das Nachmittagsangebot angewiesen sind, die Betreuung.
Ausnahmen sind nur angedeutet für ländliche Umgebungen mit wenig Betreuungsbedarf. Elsdorf dürfte nach den Daten der vor einem Jahr durchgeführten Bedarfsanalyse- 170 Eltern gaben einen Betreuungsbedarf bis 15.00 bzw. 16.00 Uhr an- nicht dazu gehören.
Wir sind der Meinung, die Gemeinde muss dafür Sorge tragen, dass die in Zukunft wegfallende Nachmittagsbetreuung nahtlos übergehen kann in die entsprechende Betreuung durch Einrichtung der OGS.
Der Gemeinde obliegt es unter Einbindung der Grundschulen und der zur Zeit an Grundschulen tätigen Betreuungsorganisationen und unter Berücksichtigung anderer für die Betreuung in Frage kommenden Organisationen ein Grobkonzept abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Diethard ZieglerDieter Buschmann FraktionsvorsitzenderFraktionsgeschäftsführer