„Das Zivildienstgesetz sieht eine höhere Kostenbeteiligung der Anbieter von Zivil-diensten für dieses Jahr vor. Dies haben die Spitzen der freien Wohlfahrtsverbände im Dezember 2002 mit der zuständigen Ministerin Renate Schmidt in einer freiwilli-gen Vereinbarung ausgehandelt. Von einer Überraschung für die Verbände kann al-so keine Rede sein,“ kommentiert Gabriele Frechen die Äußerungen einiger Wohl-fahrtsverbände im Erftkreis. „Die Alternative in der jetzigen schwierigen Haushaltslage wäre eine Absenkung der Anzahl der Zivildienstleistenden gewesen. Damit aber Einbrüche im sozialen Bereich durch den plötzlichen Wegfall von Zivi-Stellen vermieden werden, hat man sich schnell gegen diese Möglichkeit entschieden,“ argumentiert Gabriele Frechen.
Befristet bis Ende des Jahres wird den Trägern eine höhere Kostenbeteiligung von 66,61 Euro pro Monat und Zivildienstleistender abverlangt. Dadurch bleibt aber gesichert, dass in diesem Jahr die Zahl der rund 100.00 tätigen Zivildienstleistenden nicht wesentlich verringert werden muss. Damit ist eine Übergangsregelung geschaffen, die den Wohlfahrtsverbänden Zeit einräumt, sich darauf einzurichten, dass ein Teil der Zivi-Stellen in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt werden sollen.