Die bisherige Quellensteuer von 30%für Kapitalerträge wird durch eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25%ersetzt.
Brücken bauen für mehr steuerehrlichkeit
Im Ausland illegal angelegtes Kapital (Schwarzgeld)kann straffrei nach Deutschland zurück geführt werden,wenn bis zum 31.Dezember 2003 ein Steuersatz in Höhe von 25%darauf gezahlt wird.Danach,bis zum 30.Juni 2004, gilt ein Steuersatz von 35%.
Wer bis zum 30.Juni 2004 keine Offenlegung von verschleierten Schwarzgeldern vorgenommen hat,wird bei Entdeckung strafrechtlich verfolgt. Alle hinterzogenen Einkünfte werden zum individuellen persönlichen Steuersatz versteuert.
Die Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken flankiert die neue Abgeltungsdauer,damit der Ehrliche nicht der Dumme ist.
Geringverdiener und Kleinsparer werden nicht stärker belastet
Die bisherigen Sparerfreibeträge bleiben erhalten.Für Einkommensbezieher mit einem geringeren persönlichen Steuersatz als 25%bleibt es beim geringeren Steuersatz. Wer seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat,wird auch zukünftig nicht von einem Steuerabzug oder der neuen Abgeltungssteuer betroffen sein.
Finanzierung zusätzlicher Bildungsmassnahmen
Mehreinnahmen von Länder und Gemeinden fließen in die Bildung.
Mehreinnahmen des Bundes werden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen eingesetzt.
Damit setzen wir die Leitlinien unserer Finanzpolitik fort: Konsolidieren und Investieren in Zukunftsbereiche.