Neuer Schwung für den Arbeitsmarkt

Mit der Umsetzung der Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt “(Hartz-Kommission)haben wir die größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht.Die Vorschläge verbinden notwendige Flexibilität für Unternehmen mit dem Anspruch des Einzelnen nach sozialer Sicherheit.Sie bilden ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für mehr Beschäftigung.

Wir halten Wort: Umsetzung der Hartz-Vorschläge hat bereits begonnen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)hat zum 1.November 2002 ein Programm „Kapital für Ar- beit “aufgelegt.Dafür we den insgesamt 5 Mrd.Euro zur Verfügung gestellt.Das Programm gewährt kleinen und mittleren Unternehmen zinsgünstige Kredite,wenn diese arbeitslose und nicht erwerbs- tätige Menschen einstellen.

Mit den eingebrachten Gesetzesentwürfen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein und stellen folgende Vorhaben in den Mittelpunkt einer Neuord- nung des Arbeitsmarktes:
Die Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
Erheblich bessere und schnellere Arbeitsvermittlung
Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit

Die Gesetze zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission enthalten folgende Elemente:

Einführung von JobCentern
Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen,um doppelte Zuständigkeiten zu vermeiden
Datenaustausch zwischen Arbeits-und Sozialämtern ermöglichen
Optimale Beratung und Betreuung von Arbeits-und Ausbildungssuchenden

Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden verpflichtet,sich bei Erhalt der Kündigung unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden verpflichtet,gekündigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Zwecken der Stellensuche und zur Teilnahme an Maßnahmen des Arbeitsamtes freizustellen.
Unter Berücksichtigung der familiären Situation wird eine größere Bereitschaft zur geographi- schen Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlangt und gefördert.
Arbeitslose müssen zukünftig die Gründe für die Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots nachweisen,solange diese Gründe in deren eigenen Verantwortungsbereich liegen – die Nach– weispflicht obliegt nicht mehr den Arbeitsämtern.

Neuausrichtung des Weiterbildungsmarktes
Zukünftig werden Bildungsgutscheine eingeführt.So können Arbeitslose frei und eigenve ant- wo tlich unter zugelassenen Maßnahmen und T ägern wählen.
Zur Steigerung der Angebotsqualität und zur Förderung des Wettbewerbs erfolgt die Anerkennung der Bildungsträger zukünftig über unabhängige Zertifizierungsagenturen.
Die beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen werden stärker am tatsächlichen Integrationserfolg ausgerichtet.

Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Menschen ab dem 55.Lebensjahr erhalten eine Entgeltsicherung,sofern sie eine geringer bezahlte Beschäftigung aufnehmen.Der Lohnausfall wird zur Hälfte durch einen Zuschuss abgemildert.
Arbeitgeber,die Arbeitslose über 55 Jahre einstellen,werden für diese Beschäftigten von der Beitragszahlung zur Bundesanstalt für Arbeit befreit.
Die Herabsetzung der Altersgrenze des Teilzeit-und Befristungsgesetzes wird auf drei Jahre befristet.
Menschen,die bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit das 55.Lebensjahr vollendet haben,können bis zu fünf Jahre lang ein Brückengeld in halber Höhe ihres Arbeitslosengeldanspruchs beziehen,sofern
sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen wollen.

PersonalServiceAgenturen (PSA)einrichten
Mit der Einrichtung von PSA in jedem Arbeitsamtsbezirk we den die Möglichkeiten der Zeitarbeit als Einstiegschance für Arbeitslose in neue Beschäftigung bei gleichzeitiger betriebsnaher Qualifizierung erschlossen.
Die Arbeitsämter sollen das Potenzial privater Zeitarbeitsunternehmen nutzen.Nur in Ausnahme- fällen sollen die Arbeitsämter PSA in eigener Regie einrichten.
PSA ’s,die Arbeitslose in Leiharbeit vermitteln,starten zum 1.Januar 2003.Für die neuen PSA ’s gelten die Gehälter derjenigen Leiharbeitsfirma,die vom Arbeitsamt in der Ausschreibung den Zuschlag erhalten hat.
Für die gesamte Zeitarbeitsbranche wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz flexibilisiert.Die derzeitigen Leiharbeitsgehälter gelten bis Ende 2003.Damit wird den Tarifvertragsparteien eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt.Zum 1.1.2004 müssen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft der Entleiherfirma erhalten.
Bei einer Einigung der Tarifpartner auf tarifliche Regelungen entfallen bisherige Regulierungen wie bspw.das Befristungsverbot,das Wiedereinstellungsverbot,das Synchronisationsverbot sowie die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 24 Monate.
Für PSAs gelten grundsätzlich die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Zeit- arbeitsunternehmen.

Mit der „Ich-AG “ und der „Familien-AG “ Brücken in die Selbständigkeit bauen
Arbeitslosen wird ein sozial abgesicherter Start in die Selbständigkeit ermöglicht.Sie erhalten durch das Arbeitsamt einen bis zu drei Jahre langsam sinkenden Zuschuss zu ihrem Einkommen.
Ich-AG und Familien-AG we den bei Einkommensgrenzen bis zu 25.000 Euro bzw.50.000 Euro im Jahr steuerlich günstiger behandelt.Die Buchführungspflichten we den deutlich reduziert.
Mit der Änderung der Handwerksordnung wird das Handwerksrecht fortentwickelt,Ich-und Familien-AGs erhalten neue Beschäftigungschancen.

Beschäftigungspotenziale in privaten Haushalten nutzen
Über Dienstleistungsagenturen wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Privathaus- halten gefördert.
Die Geringfügigkeitsgrenze für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten wird auf 500 Euro monatlich erhöht.
Die 15 Stundengrenze für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten wird aufgehoben und ein Pauschalbeitrag von 10%,zugunsten der Kranken-und Rentenversicherung,erhoben.
Private Haushalte erhalten für den Einkauf von Haushaltsdienstleistungen bei privaten Unterneh- men und Dienstleistungsagenturen oder die Erbringung dieser Dienstleistungen durch eine vom Haushalt selbst beschäftigte Person eine steuerliche Förderung.Die Höhe dieser Förderung ist unterschiedlich: •Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt sie 10%der Aufwendungen,höchstens 360 Euro. •Bei Beschäftigungsverhältnissen,für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet we den,beträgt sie 12%der Aufwendungen,höchstens 1.200 Euro. •Bei haushaltsnahen Tätigkeiten,die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht wurden, beträgt sie 8 %der Aufwendungen,höchstens 480 Euro.

Die nächsten Schritte in 2003 und 2004
Wenn wir die ersten Schritte der Arbeitsmarktreform erfolgreich umgesetzt haben,nehmen wir in den kommenden zwei Jahren den grundlegenden organisatorischen Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenführung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe in Angriff.

Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und Vereinfachung des Arbeitsförderungsrechts in 2003
Organisatorischer Umbau der Bundesanstalt für Arbeit
Auflösung der Landesarbeitsämter und Einrichtung der Kompetenzzentren
Vereinfachungen im Leistungsrecht
Vereinfachungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten,insbesondere die Zusammenfüh- rung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM)
Schaffung von weitgehender Budgetierung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung,

Zusammenführung der Arbeitslosen-und Sozialhilfe in 2004
Ab 1.Januar 2004 wird eine neue,einheitliche Leistung für alle e werbsfähigen und hilfebedürfti- gen Menschen bereit stehen.
Die Zusammenführung soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommission zur Reform der
Gemeindefinanzen abschließend zum 1.Januar 2004 erfolgen.
Vorbereitend sind im 1.Gesetz –wenn die haushaltskonsolidierenden Maßnahmen einbezogen wer den –bereits Regelungen zur Angleichung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen in den Bereichen Arbeitslosen-und Sozialhilfe enthalten.

Fazit
Nach der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission und der weiteren Konsolidierungsmaß- nahmen we den wir im Jahr 2003 insgesamt im Arbeitsmarktbereich rund sechs Milliarden Euro ein- sparen.

Dadurch werden die Bundesanstalt für Arbeit bzw.der Bund in die Lage versetzt
mittelfristig Spielraum für eine Absenkung des Beitragssatzes zur Bundesanstalt für Arbeit zu erhalten,
im Haushaltsjahr 2003 ohne einen Bundeszuschuss auszukommen,
die Aufwendungen des Bundes für die Arbeitslosenhilfe deutlich zu senken und
auf schmerzhafte Einschnitte bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik ab 2003 verzichten zu können,
sowie eine effizientere und transparentere Arbeitsmarktpolitik sicherzustellen.

Wir reformieren die Arbeitsmarktpolitik nach dem Grundsatz:Fördern und Fordern!