Situation Verkehrsführung Frankenstraße in Elsdorf-Angelsdorf
(ehemals Land- dann Kreisstrasse – K 38-, jetzt Gemeindestrasse)
Bis 1999 wurde eine Verkehrsunfallhäufung auf der Frankenstraße festgestellt. Dies führte zu zwei Unfallbrennpunkten in der Gemeinde Elsdorf.
Im Jahre 2000 wurde dann die Unfallkommission (bestehend aus Polizei, Straßenverkehrsamt (StVA) und Verkehrsingenieur Wolf) tätig. Die Gemeinde ist hier nicht beteiligt.
Empfehlung der Unfallkommission:
– 30 km/h für die Frankenstrasse
– Wegnahme der „Rechts vor Linksregelung“
– versetztes Parken auf der Fahrbahn
– bauliche Veränderung auf der Frankenstrasse (kurzfristig)
– ähnlich Torsituation Ortseingang (kurzfristig)
SPD-Forderung:
– sofortige Umsetzung der gesamten Empfehlung der Unfallkommission
– danach erneute Überprüfung ob dann die „Rechts vor Linksregelung“ beibehalten werden kann.
Begründung:
Der jetzige Zustand ist untragbar für die Anwohner, hier im Besonderen für die Fußgänger und der zahlreichen Kinder (Schulweg), die die Frankenstrasse überqueren müssen.
Die Empfehlung der Unfallkommission ist sicherlich sachlich begründet und kann nicht weggewischt werden.
Tatsache ist auch, dass die Frankenstrasse subjektiv von den Anwohnern als eine „Rennstrecke“ angesehen wird. Weit überhöhte Geschwindigkeiten (erheblich mehr als 30 km/h) sind tatsächlich zu jeder Zeit feststellbar.
Das ist grundsätzlich mit dem Charakter der Strasse (breit, geradeaus, ohne Hindernisse) und leider auch mit der Uneinsichtigkeit der Fahrzeugführer zu begründen. Eine „Rechts vor Links-regelung“ an den deutlich abgestuften Straßen führt dann tatsächlich zu Unfällen. Ursächlich für die Unfälle sind dann auch überhöhte Geschwindig-keit und nicht Einhalten der „Rechts vor Linksregelung“.
Eine bloße Regelung, wie sie jetzt durchgeführt wurde – reine Beschilderung, Wegfall der „Rechts vor Linksregelung“ – führt ledig dazu,
dass noch höhere Geschwindigkeiten auf der Frankenstrasse gefahren werden. Daran ändert auch ein „30 km/h“-Schild wenig. Alleine das Wissen der Fahrzeugführer, dass die „Rechts vor Linksregelung“ aufgehoben ist und damit keine Verpflichtung zum Abbremsen an den Einmündungen mehr besteht, verleitet zum „Rasen“.
Will man den Verkehr auf der Frankenstrasse verlangsamen, müssen auch die von der Unfallkommission verlangten anderen Maßnahmen, wie Parken auf der Fahrbahn, bauliche Veränderung im Verlauf der Straße und eine Torsituation am Ortseingang, durchgeführt werden. Allerdings muss man sich dann fragen, warum die „Rechts vor Linksregelung“ aufgehoben werden soll, da sich ja auch dann der Charakter der Straße erheblich verändert und nicht mehr als Hauptdurchgangsstrasse angesehen wird.
Die SPD Elsdorf bittet die Gemeinde, so schnell wie möglich die Verkehrssituation der Frankenstrasse, entsprechend den o.g. Empfehlungen, zu entschärfen.